Im Menue "Kooperationspartner" finden Sie eine Liste der Zahnarztpraxen, mit denen ich zusammenarbeite. OP-Termine werden von diesen Zahnärzten grundsätzlich nur an mit mir vereinbarten Terminen vergeben, daher ist es in Ihrem eigenen Interesse, daß Sie zum frühest möglichen Zeitpunkt ein Narkosevorgespräch mit mir telefonisch vereinbaren.

Information für gesetzlich Krankenversicherte ("Kassenpatienten"): Sie müssen wissen, daß Narkosen und Analgosedierungen für zahnmedizinische Behandlungen bis auf wenige, streng definierte Ausnahmen keine "Kassenleistungen" mehr sind. Typische Ausnahmen von dieser Regelung sind Behandlungen bei ängstlichen, unkooperativen Kindern bis zum Alter von 12 Jahren, sowie bei erwachsenen Patienten, bei denen aufgrund komplexer neurologischer Vorerkrankungen oder aus anderen gewichtigen Gründen eine Behandlung beim Zahnarzt nicht anders als in Vollnarkose durchgeführt werden kann. Narkosebehandlung aller anderen Patienten sind Leistungen, die laut RVO und nach einem Beschluß des Bewertungsausschusses "nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft erbracht werden dürfen", dh. daß gesetzlich Krankenversicherte die Narkosebehandlung selbst zahlen müssen. Wir Narkoseärzte bedauern diese Regelung sehr, doch können wir nichts dagegen tun. Das Narkosevorgespräch allerdings ist kein Teil der Narkoseleistung in diesem Sinn und ist für Sie kostenfrei. Sie können also ein Gespräch vereinbaren, ohne befürchten zu müssen, daß Sie dafür privat zahlen müssen. Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch eine für das betreffende Quartal gültige Überweisung zum Narkosearzt und Ihre Krankenversichertenkarte/ elektronische Gesundheitskarte mit. Erst das eigentliche Narkoseverfahren (Vollnarkose oder Analgosedierung/ "Dämmerschlaf") ist eine "Individuelle Gesundheitsleistung" (IGeL) im vorerwähnten Sinn, dafür wird Ihnen dann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt, deren Höhe sich nach den Umständen der Behandlung, vornehmlich nach Zeitdauer und Schwierigkeitsgrad richtet. Das Narkosehonorar können Sie in vielen Fällen schon vorher erfahren, soweit es sich um gut standardisierte Behandlungseingriffe handelt. Zu den Kosten Ihrer individuellen Behandlung erfahren Sie im Narkosevorgespräch genaueres.
In Ausnahmefällen und bei ausreichender Bonität können Sie für die Kosten der Narkose-
behandlung auch mit mir eine Ratenzahlung vereinbaren. Dabei ist in der Regel zum Zeitpunkt der OP/ Narkose mindestens die Hälfte des Narkosehonorars als Anzahlung fällig.